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Mietbedingungen / AGB 

 

1. Vertragsabschluss

Die Buchung kann telefonisch, schriftlich, per Telefax, Internet oder E-Mail erfolgen.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters zustande und ist verbindlich. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Mieter und den Vermieter rechtsverbindlich sind.

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 25% des Gesamtmietpreises fällig.

Den Restbetrag zahlt der Mieter bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn.

Erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn, so ist die vereinbarte Gesamtmiete sofort fällig.

 

2. Mietdauer und Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

Unmittelbar nach der Ankunft hat der Mieter die im Haus befindliche Inventarliste zu Prüfen. Etwaige Fehlbestände muss der Mieter bis spätestens an dem der Ankuft folgenden Tag, an den Vermieter oder eine benannte Kontaktperson melden.

Am Abreisetag übergibt der Mieter das Ferienhaus geräumt und in besenreinem Zustand, bis spätestens 10.00 Uhr.

Das Ferienhaus wird für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

 

3.Rücktritt und Nichtanreise

Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen.

Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

Im Falle eines Rücktritts bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen, für die Bemessung ersparter Aufwendungen des Vermieters, hat der Gast an den Gastgeber 90 % des Mietpreises zu bezahlen.

In diesem Ferienhaus gilt folgende Regelung:

 

Rücktritt bis zum 60. Tag vor Mietbeginn:   50 % des Mietpreises

60. Tag bis zum 30. Tag vor Mietbeginn:    75 % des Mietpreises

Ab dem 30. Tag vor Mietbeginn:                 90 % des Mietpreises

 

Bei einer verspäteten Anreise und einer vorzeitigen Abreise wird dem Mieter keine Miete zurück erstattet.

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen!

 

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.

Der Vermieter kann aber dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Der Vermieter wird versuchen das Ferienhaus an andere Gäste weiter zu vermieten und dem Mieter bei einer erfolgreichen Neuvermietung das Ersparte anrechnen.

 

4. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgerecht leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

 

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus mit samt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.

Für die schuldhaften Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie zu dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden sind.

Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich zu melden. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Ausgussbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen oder Beschädigungen der Abwasserrohre auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.

Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

 

Die in der Buchung angegebenen Personenzahl darf nicht überschritten werden. 

Nachbuchungen sind bis zu einer Belegung von maximal 8 Personen und nur zum aktuellen Mietpreis möglich.

 

Im Haus darf nicht geraucht werden.

 

Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt.

 

Bei Eis und Schnee wird dem Mieter die Streu- und Räumpflicht übertragen.

Eine Schneeschaufel und geeignetes Streumittel wird dem Mieter zur Verfügung gestellt.

 

6. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB.

Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen, Tieren und beweglichen Sachen. Und er haftet nicht für Unfälle, Krankheit, Diebstahl und Einbruch etc. die sich während des Aufenthalts ereignen.

Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Unfälle an Treppen, Treppengeländer, Balkon und Balkongeländer.

Eltern haften für ihre Kinder.

 

7. Änderungen des Vertrages, Salvatorische Klausel

Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

Es findet deutsches Recht Anwendung

Gerichtsstand ist 77704 Oberkirch

 

 

 

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